Allgemeine Vertragsbedingungen für Kaufanträge
§ 1 Geltungsbereich
Neben diesen ‘Allgemeinen Vertragsbedingungen für Kaufanträge’ behalten die allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der SELGROS unverändert ihre Gültigkeit. Bei Widersprüchen sind die Bedingungen des Kaufantragsverfahrens vorrangig.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Kunde gibt durch den Kaufantrag ein verbindliches Kaufangebot ab, welches durch den Verkäufer durch Unterschrift angenommen wird. Der Verkäufer behält sich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen vor. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Das Rücktrittsrecht des Verkäufers verlängert sich um weitere 14 Tage, sofern der bestellte Artikel nur bei „Mengen- oder Eigenschaftsabweichung“ geliefert werden kann. Für die Wahrung der Frist kommt es auf die Absendung der Erklärung an. Der Kunde kann seinerseits innerhalb von drei Werktagen nach Abzeichnung des Kaufantrages durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Das Schreiben muss innerhalb dieser drei Tage beim Verkäufer eingegangen sein.
§ 3 Anzahlung
Der Verkäufer ist berechtigt, als Vorleistung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % des Bestellwertes zu verlangen. Erst nach Eingang dieses Betrages kann eine Bestellung beim Lieferanten oder eine Übereignung der Artikel vorgenommen werden.
§ 4 Abholtermin
Angaben über einen Abholtermin sind grundsätzlich nicht verbindlich und werden nur nach Möglichkeit eingehalten.
Betriebsstörungen jeder Art, welche die Lieferung ohne Verschulden des Verkäufers verzögern oder unmöglich machen, befreien den Verkäufer von der Lieferverpflichtung für die Dauer der Behinderung. Bei Nichtbelieferung des Verkäufers durch den Lieferanten steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag, soweit er sich auf nicht lieferbare Gegenstände bezieht, zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 5 Lieferung
Der Kunde ist grundsätzlich zur Selbstabholung der bestellten Artikel verpflichtet. Auf Wunsch des Kunden vermittelt der Verkäufer die Anlieferung der gekauften Ware im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Vertragsspediteur oder Dritten zu diesen Vertragsbedingungen, im übrigen zu den Bedingungen des Spediteurs oder Dritten.
Kann eine Anlieferung nicht erfolgen, so sind die entstandenen Transportmehrkosten vom Kunden zu tragen. Der Verkäufer haftet weder für die Auswahl und Überwachung noch für die Ausführung der Leistung des Spediteurs oder Dritten.
§ 6 Abnahmeverpflichtung
Erfolgt die Abnahme der gekauften Artikel durch den Kunden nicht spätestens innerhalb eines Monats nach Benachrichtigungstermin, so ist der Kunde verpflichtet, vom Tag der Benachrichtigung an monatlich 2 % des Kaufpreises als Lagergeld zu bezahlen. Als Monat gilt jeder Kalendermonat, sofern die Einlagerung mindestens zwei Wochen betrug. Beiden Seiten bleibt es unbenommen, sich auf den Eintritt eines höheren oder niedrigeren Schadens zu berufen.
SELGROS ist nach Verstreichung einer Frist von sechs Monaten nach dem Benachrichtigungstermin nicht mehr verpflichtet, die bestellten Artikel weiterhin aufzubewahren. Nach letztmaliger Mahnung ist SELGROS berechtigt, die Artikel zu vernichten.
§ 7 Schadensersatz des Käufers
Der Verkäufer ist berechtigt, mindestens 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, falls
a) der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht vereinbarungsgemäß nachkommt,
b) der Kunde die Abnahme der bestellten Artikel bei Anlieferung oder auch schon vorher verweigert,
c) über das Vermögen des Kunden ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
Der Verkäufer hat in diesen Fällen daneben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines etwaigen geringeren oder fehlenden Schadens des Verkäufers vorbehalten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich Mahn-, Prozess- oder Inventionskosten sowie Zinsen, bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung, bleiben die gekauften Artikel Eigentum des Verkäufers.
§ 9 Gewährleistung
Die Anzeige von Mängeln durch den Kunden hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen.
Soweit ein von SELGROS zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist SELGROS zunächst zur Reparatur berechtigt.
§ 10 Haftung des Verkäufers
Die Haftung des Verkäufers für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 11 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der jeweilige SELGROS-Standort.